Verordnungen für eine logopädische Behandlung stellen Kinderärzte, HNO-Ärzte, Kieferorthopäden, Neurologen und Hausärzte aus. Bitte beachten Sie, dass der Therapiebeginn spätestens 14 Tage nach Ausstellungsdatum der Verordnung erfolgen muss. Deshalb ist es sinnvoll, die Verordnung erst nach der Terminabsprache mit uns bei Ihrem Arzt abzuholen.
Je nach Störungsbild und Ermessen Ihres Arztes dauert eine Therapieeinheit 30 Minuten, 45 Minuten oder 60 Minuten.
Meist finden Therapien ein bis zwei Mal in der Woche statt.
Die Verordnungsmenge innerhalb des Regelfalls eines logopädischen Rezeptes wird je Störungsbild unterschiedlich festgelegt und kann von 10 - 60 Therapieeinheiten variieren.
Die Anzahl der aufeinander folgenden Verordnungen außerhalb des Regelfalls ist
nicht festgelegt. Sie richtet sich nur nach der medizinischen Notwendigkeit. Jede dieser Verordnungen muss begründet und der Krankenkasse zur Genehmigung vorgelegt werden, sofern die Krankenkasse nicht darauf verzicht.
Anfallende Kosten werden bei Kindern/Jugendlichen bis 18 Jahre von der gesetzlichen Krankenkasse vollständig übernommen. Die gesetzliche Zuzahlung für Erwachsene liegt bei 10% der Therapiekosten sowie einer Rezeptgebühr von 10€.
Die erste Therapiestunde besteht im Regefall aus dem Anamnesegespräch und der Durchführung einer logopädischen Diagnostik. Die Dauer hierfür beträgt bei einer Erstverordnung 60 Minuten. Im weiteren Verlauf ist die Therapiezeit dem ausgestellten Rezept zu entnehmen.
Die logopädische Behandlung basiert wie bei den gesetzlich Versicherten auf der Basis einer ärztlichen Verordnung. Dauer, Anzahl und Therapiefrequenz unterliegen hier keiner Einschränkung. Dies kann im Vorfeld individuell nach Notwendigkeit vereinbart werden.