Für die meisten Patienten, die aus medizinischen Gründen nicht in der Lage sind, das Haus zu verlassen, werden Hausbesuche von der Krankenkasse bezahlt. Das betrifft vor allem Patienten mit neurologischen Erkrankungen, wie Multiple Sklerose, ALS, einer Aphasie oder auch Schluckstörungen.
Bei ärztlicher Verordnung ist die mobile Leistung in Form eines Hausbesuches für uns selbstverständlich.
Bei ärztlicher Verordnung ist die mobile Leistung in Form einer Behandlung in Pflegeeinrichtungen für uns selbstverständlich.
Bei ärztlicher Verordnung ist die mobile Leistung in Form einer Behandlung in Behindertenheimen und - werkstätten für uns selbstverständlich.